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Ihre Schulden rauben Ihnen nachts den Schlaf und Sie fragen sich, ob eine Schuldnerberatung sinnvoll ist?

Wir bieten Ihnen eine telefonische oder online Beratung “Schuldnerhotline” für Rheinisch-Bergischer Kreis an, die unvoreingenommen ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Schulden und Ihrer Überschuldung wieder entkommen können und begleiten Sie als Schuldenberater auch auf Ihrem Weg in die Privatinsolvenz. Wir helfen Ihnen als Schuldenberatung dabei, wieder raus zu finden aus Ihren Schulden, damit Sie endlich wieder Ruhe haben vor Ihren Gläubigern!

Damit sind Sie nicht allein. Rund 6,85 Millionen Bundesbürger sind laut Statistischem Bundesamt überschuldet. Das durchschnittliche monatliche Haushaltseinkommen von 3.618 Euro liegt zwar weltweit auf Platz 15; die Schere öffnet sich jedoch weiter. Somit steigt auch die Neuverschuldung der unteren Einkommensgrenzen kontinuierlich an.

Über Ihre Schulden haben Sie schon lange den Überblick verloren. Ihre Verbindlichkeiten setzen sich aus so vielen kleinen und großen Schuldposten zusammen, dass Sie gar nicht mehr wissen, wo Sie für eine Lösung ansetzen sollten. Bezahlen Sie die eine Rate, fehlt das Geld bei der Mietzahlung, stellen Sie den Energieversorger zufrieden, hagelt es Mahnungen von anderen Gläubigern, für die nichts mehr übrig ist. Kontaktieren Sie gleich die Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis. Machen Sie nicht den Fehler, einfach abzuwarten. Beim Warten werden die Schulden nicht geringer, im Gegenteil, sie mehren sich noch durch Mahngebühren, Inkassokosten, Verzugszinsen und vieles mehr. Dagegen werden Ihnen die Schuldenberater von der Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis auf dem schnellsten Weg helfen. Fürchten Sie nicht, die online Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis wird ihnen einfach zur Privatinsolvenz raten. Die Privatinsolvenz ist genau das, was unsere Schuldenberater Ihnen bei einer Überschuldung ersparen möchten.

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    Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre – Keine Mindestquote mehr erforderlich

    Eine neue Insolvenzrechtsreform hat Ende 2020 für Schuldner eine sehr gute Nachricht: Durch eine weitere Privatinsolvenz können sie bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein. Von 1999 bis 2014 galten 6 Jahre als Höchstdauer. Ab dem 1. Juli 2014 war es dann möglich, die Verbraucherinsolvenz auf 5 Jahre oder 3 Jahre zu verkürzen. Für eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren mussten Schuldner die Verfahrenskosten begleichen. Bereits nach 3 Jahren war man schuldenfrei, wenn man zusätzlich 35 % seiner Schulden an die Gläubiger gezahlt hatte. Seitdem das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft ist, gibt es diese Voraussetzungen nicht mehr. Alle Insolvenzverfahren – Regelinsolvenzen und Privatinsolvenzen – dauern nur noch höchstens 3 Jahre!

    Die Insolvenz ist die beste Möglichkeit, um aus den Schulden zu kommen und einen schuldenfreien Neuanfang zu machen. Durch die Verkürzung des Privat- und des Regelinsolvenzverfahrens auf drei Jahre wurde das Insolvenzverfahren für noch mehr Betroffene zugänglich und ermöglicht so eine Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Entschuldung.

    Wenn Sie Ihre Schulden schnell loswerden wollen, sollten Sie mit Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln. Das gelingt am besten mit professioneller Unterstützung. Mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung vermeiden Sie das Insolvenzverfahren und sind i.d.R. nach weniger als 3 Jahren schuldenfrei. Wir können Ihnen dabei schnell und zuverlässig helfen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    Deutschlandweit

    DIE TELEFONISCHE SCHULDNERBERATUNG FÜR RHEINISCH-BERGISCHER KREIS KANN IHNEN ONLINE HELFEN, DIE KONTROLLE ÜBER IHR FINANZIELLES LEBEN WIEDERZUGEWINNEN!

    Wenn Ihr Einkommen in den letzten Jahren gesunken ist, suchen Sie vielleicht nach Antworten auf Ihre finanzielle Zwangslage. Unsere Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis unterstützt Sie per Telefon, zunächst die Ursachen Ihrer individuellen finanziellen Probleme zu identifizieren. Anschließend helfen wir Ihnen dabei, einen Plan zu erstellen, um Ihnen die anstehende Entschuldung zu erleichtern.

    Sie suchen Unterstützung dabei, Ihre schuldenfreie Zukunft zu planen?

    Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach und kostengünstig zur Einigung über Ratenzahlungen, Ratenminderungen und Stundungen mit Ihren Gläubigern
    gelangen. So können Sie sich von Ihrer Schuldenlast befreien und Würde und Lebensfreude wiedererlangen.

    Was eine professionelle telefonische Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis so sinnvoll macht

    Wenn Sie sich an eine professionelle telefonische Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis wenden, unternehmen Sie den ersten Schritt in eine schuldenfreie und sorglose Zukunft. Wir unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich Ihre Schulden zu tilgen und wieder unbeschwert leben zu können. Als Experten auf dem Gebiet der Schuldenbereinigung ist es uns in vielen Fällen möglich, die Gläubiger von einer geringeren Schuld zu überzeugen. Durch unsere Unterstützung haben Sie also die Möglichkeit, nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch bares Geld einzusparen!

    WIE LÄUFT EINE SCHULDNERBERATUNG AB?

    Der Ablauf einer Schuldnerberatung ist immer gleich und beinhaltet drei große Schritte:

    • Die Bestandsaufnahme
    • Die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
    • Die eigentliche Schuldenbereinigung

    Was genau bei den einzelnen Schritten passiert, ist selbstverständlich von Fall zu Fall verschieden. Je weniger Gläubiger vorhanden sind und je niedriger
    die Zahllast, desto erfolgreicher und schneller kann das Schuldenbereinigungsverfahren abgeschlossen werden. Allerdings ist es auch in schwierigen Fällen mit vielen Gläubigern und einer langen Laufzeit möglich, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. In diesen Fällen ist es jedoch wichtig, möglichst schnell zu handeln, um den Schaden möglichst zu begrenzen.

    Bestandsaufnahme – Wir verschaffen uns einen Überblick

    Es ist äußerst wichtig, dass Sie bereits zum ersten Beratungstermin all Ihre Unterlagen vollständig mitbringen. Nur so können wir eine genaue Bestandsaufnahme mit allen Gläubigern und den zugehörigen Verpflichtungen aufstellen. Idealerweise bringen Sie die einzelnen Verträge mit. Aus diesem ergeben sich eventuelle Laufzeiten, die bei der Aufstellung eines Schuldenbereinigungsplans hilfreich sein können. Sollten Sie keinen Zugriff auf
    einzelne Dokumente haben, ist es wichtig, zumindest die Rechnungen mitzubringen. Diese beinhalten die Vertrags- und Kundennummer. Anhand dieser können wir uns ebenso die nötigen Informationen beschaffen.

    Kontaktaufnahme – Wir nehmen Kontakt mit Ihren Gläubigern auf

    Nachdem wir uns einen Überblick verschafft haben, nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf. In diesem Schritt versuchen wir, die Verbindlichkeiten zu minimieren. Viele Gläubiger zeigen sich kooperativ im Zuge der Schuldenbereinigung und gewähren niedrigere Ablösesummen.

    Schuldenbereinigung – Sie tilgen die vereinbarten Anteile

    Wir von der Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis, bieten auch außerorts telefonische Beratung an und vereinbaren mit Ihren Gläubigern günstige Einmalzahlungen zum Ablösen höherer Summen oder entsprechende Ratenzahlungen. In welcher Form die Tilgung der Schulden vonstattengeht, hängt selbstverständlich von Ihrer individuellen Situation ab.

    Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die angelaufenen Schulden zu tilgen oder Ihre Gläubiger sich nicht für eine außergerichtliche Einigung interessieren,
    kann eine Privatinsolvenz in die Wege geleitet werden. In diesem Fall sind Sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch schuldenfrei. Egal, wie viele Ihrer Forderungen Sie bis dahin tilgen konnten.

    RAUS AUS DEN SCHULDEN, REIN IN EIN UNBESCHWERTES LEBEN

    Wie Sie sehen, kann Ihnen die telefonische Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis unabhängig von der Forderungshöhe helfen. Egal, ob Sie ein paar wenige Schulden haben und eine friedliche Einigung wünschen oder ein Privatinsolvenzverfahren anstreben – wir sind für Sie da!

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    Tel: 0800 / 72 45 334

    Deutschlandweite Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Professionelle Schuldnerberatung

    Sie möchten sich von unseren kompetenten Anwälten kostenlos beraten lassen, dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und ausführlich zu all Ihren Anliegen.

    Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ausführlich zu allen Möglichkeiten, denn die Bundesweite Hotline für Schuldner für Rheinisch-Bergischer Kreis steht an Ihrer Seite.

    Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen, Schrittweise aus Ihren Schulden herauszukommen. Als Erstes müssen Sie Ihre Unterlagen zusammentragen.

    Sie möchten sich ausführlich und unbürokratisch beraten lassen, dann ist die Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis telefonisch oder per Online-Meeting genau der richtige Ansprechpartner.

    Überschuldung – Rettung ohne Privatinsolvenz durch Schuldnerberatung Rheinisch-Bergischer Kreis

    Es gibt Wege, um Sie auch Privatinsolvenz wieder schuldenfrei zu machen. Die professionellen Schuldenberater bei der Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis wissen, wie es geht. Unsere Schuldenberater verfügen über eine lange Erfahrung und sie haben die rechtliche Kompetenz, um für Sie mit den Gläubigern zu verhandeln. Nach dem Gesetz kann eine Privatinsolvenz erst eingeleitet werden, wenn der außergerichtliche Vergleich gescheitert ist. Es hängt somit alles davon ab, wie konsequent und rechtssicher mit Ihren Gläubigern über einen solchen Schuldenvergleich verhandelt wird. Und genau sind Sie bei der Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis an der richtigen Adresse. Mit dem Schuldenvergleich können wir Ihre Überschuldung erfolgreich und dauerhaft reduzieren. Die Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis verhandelt mit Ihren Gläubigern über einen Teilerlass Ihrer Schulden. Dabei wird es um eben jene Last gehen, von der klar ist, dass Sie diese Schulden nie tilgen können. Ziel ist, dass ein Gläubiger bis zu 60 oder 80 % der Schulden erlässt. Der Restbetrag kann – je nach Vereinbarung mit dem Schuldenberater – in Raten oder als Einmalbetrag gezahlt werden. Der Gläubiger erhält dann wenigstens einen Teilbetrag, statt bei einer Privatinsolvenz des Schuldners alles zu verlieren. An diesem Punkt hat die online Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis schon geschafft, was Sie für unmöglich hielten. Ohne Privatinsolvenz wurden Ihre Schulden um große Summen verringert. Meist sind nach dem Schuldenvergleich mit einigen Gläubiger noch weitere Verbindlichkeiten offen. Mit einer Umschuldung können auch diese von Ihnen gut geschultert werden. Die Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis wird sich um einen Umschuldungskredit bemüht, bei dem Sie zu günstigen Zinsen über einen langen Zeitraum und zumutbare Raten die übrigen Posten der Überschuldung tilgen können. Eine Überschuldung führt somit nicht unrettbar Schuldner in die Privatinsolvenz. Es kommt darauf an, dass Sie die richten Schuldenberater an Ihrer Seite haben, die kompetent und mit bester Rechtskenntnis Ihre Interessen beim Schuldenvergleich und weiteren Maßnahmen vertreten.

    Damit Überschuldung keine Sackgasse wird – Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Ohne die Hilfe vom erfahrenen Schuldenberater führt eine Überschuldung unweigerlich in die Sackgasse. Wenn Sie keinen Weg aus der Überschuldung mehr sehen, ist die Schuldenfalle schon fast zugeschnappt. Lassen Sie nicht die schlimmsten Bedrohungen wahrwerden. Das sind der Verlust von Wohnung, Arbeit, lebenswertem Leben durch die Überschuldung. Je zeitiger Sie sich in so einer verzweifelten Lage an die online Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis wenden, desto schneller und effektiver können unsere Schuldenberater Ihnen helfen. Legen Sie gleich beim ersten Termin bei der telefonischen Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis dem Schuldenberater alle Belege zur Ihrer Überschuldung vor. Wir machen Ihnen weder einen Vorwurf, dass Sie in Schulden geraten sind noch, dass Sie nun vielleicht nicht alle Unterlagen auffinden können. Die Wiederbeschaffung von verlorenen Unterlagen zu Verbindlichkeiten gehört ebenfalls zum Alltag der Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis. Zuerst werden Ihre gesamten Schulden einer Analyse unterzogen. Dabei ist auch zu klären, welche Maßnahmen bei welchen Schuldposten zu ergreifen sind. Auf jeden Fall wird unsere online Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis immer die richtigen Maßnahmen für Ihren persönlichen Fall finden. Wir beschäftigen uns mit jedem Betroffenen sehr intensiv und vertrauensvoll. Es werden keine Schritte von der Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis unternommen, über die wir Sie nicht ausführlich aufklären. Dabei steuern wir niemals von vornherein die Privatinsolvenz an. Unsere Mitarbeiter tun wirklich alles, um das zu verhindern. Der Weg zur online Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis ist für Sie absolut kein Risiko.

    Rufen Sie uns jetzt gleich an! Der Anruf bei der Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis ist kostenlos. Sie erhalten sehr zeitnah einen Termin zum Erstgespräch. Danach geht es für Sie bergauf.

    Holen Sie sich Ihr Angebot rein!

    Deutschlandweite Schuldnerhotline

    Wir sind Ihre kompetente Bundesweite Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis. Wir kümmern uns vom ersten Moment um Ihr Anliegen. Immer mehr Privathaushalte sind heutzutage überschuldet, dafür gibt es vielerlei Gründe, die Deutschlandweite telefonische Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis handelt zuverlässig in Ihrem Sinne.

    Wir unterstützen Sie mit Hilfen, Rat und Angeboten, denn uns ist es wichtig, dass Sie bald aus Ihrer finanziellen Schuldenlage herauskommen. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen Ziele, die Sie erreichen können, um Ihre Lebensverhältnisse zu verbessern.

    Ganz gleich, wie hoffnungslos sich Ihre finanzielle Lage auch anfühlen mag, wir von der telefonischen Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis stehen Ihnen mit unseren erfahrenen Fachkräften zur Verfügung, um Ihnen zu helfen.

    Was können wir für Sie tun?

    • Wir bieten Ihnen eine Erstberatung ohne Wartezeit
    • Wir helfen Ihnen sofort und in Notfällen
    • Wir bieten Ihnen eine respektvolle und seriöse Bundesweite Schuldnerberatung
    • Wir helfen Ihnen bei Problemen mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme
    • Wir helfen bei Gesprächen mit Ihren Gläubigern
    • Wir helfen bei Problemen und finden eine passende Lösung für Sie
    Rufen Sie noch heute an!

    Schuldnerberatung

    FAQ: GÄNGIGE FRAGEN AN DIE  SCHULDNERHOTLINE FÜR RHEINISCH-BERGISCHER KREIS

    Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen rund um die Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis übersichtlich für Sie zusammengefasst.

    Wer hilft mir bei einer Überschuldung?

    Wenn Sie Probleme damit haben, bestehende Verbindlichkeiten zu zahlen, kann Ihnen eine telefonische Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis helfen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen zu überblicken und schnellstmöglich loszuwerden. Bei Interesse und Bedarf unterstützen wir Sie auch durch die Erstellung einer maßgeschneiderten Haushaltsplanung. Wir bieten keine vor Ort Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis.

    Wer darf eine Schuldnerberatung machen?

    Es existieren keine staatlich genormten Forderungen an einen Schuldenberater. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass der Berater einen juristischen Hintergrund hat, um Sie bestmöglich unterstützen zu können.

    Die telefonische Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis arbeitet ausschließlich mit ausgewiesenen Experten mit einschlägigem juristischem Hintergrund. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Anliegen professionell und zuverlässig abgewickelt wird! Mit Sitz in Perleberg, bieten wir auch außerorts telefonische Schuldnerberatungen für Rheinisch-Bergischer Kreis an.

    Wer kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?

    Die Schuldnerhotline für Rheinisch-Bergischer Kreis kann von allen in Anspruch genommen werden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass natürliche Personen und juristische Personen, also Unternehmen, unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Falle einer angestrebten Insolvenz unterliegen.

    Wie hoch sind die Kosten für eine Schuldnerberatung?

    Die Kosten für eine telefonische Schuldnerberatung für Rheinisch-Bergischer Kreis halten sich in Grenzen und sind im Vergleich zu den Schulden verschwindend gering. Für mittellose Personen gibt es zudem staatliche Unterstützungen, durch die ein Großteil der Kosten für eine Schuldenberatung vom Staat übernommen werden können.

    Was braucht man für die Schuldnerberatung?

    Es ist äußerst wichtig, dass Sie alle Unterlagen zu Ihren Verbindlichkeiten zum Ersttermin mitnehmen. Nur so können wir eine konkrete Bestandsaufnahme Ihrer Schulden machen und uns einen Überblick verschaffen. Sollten Sie einzelne Posten nicht angeben, können Sie im Rahmen
    der Schuldenbereinigung nicht berücksichtigt werden.

    Prüfen Sie kostenlos Ihre Möglichkeiten

    Hier finden Sie die Kontaktdaten unserer Schuldnerberatung:

    0800 / 72 45 334

    E-Mail: Anfrage01@rfs.gmbh

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