Ihre Schulden rauben Ihnen nachts den Schlaf und Sie fragen sich, ob eine Schuldnerberatung sinnvoll ist?
Wir bieten Ihnen eine telefonische oder online Beratung “Schuldnerhotline” für Rhein-Erft-Kreis an, die unvoreingenommen ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Schulden und Ihrer Überschuldung wieder entkommen können und begleiten Sie als Schuldenberater auch auf Ihrem Weg in die Privatinsolvenz. Wir helfen Ihnen als Schuldenberatung dabei, wieder raus zu finden aus Ihren Schulden, damit Sie endlich wieder Ruhe haben vor Ihren Gläubigern!
Damit sind Sie nicht allein. Rund 6,85 Millionen Bundesbürger sind laut Statistischem Bundesamt überschuldet. Das durchschnittliche monatliche Haushaltseinkommen von 3.618 Euro liegt zwar weltweit auf Platz 15; die Schere öffnet sich jedoch weiter. Somit steigt auch die Neuverschuldung der unteren Einkommensgrenzen kontinuierlich an.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt, damit unser Schuldenhotline für Rhein-Erft-Kreis weitere Schritte einleiten kann. Egal ob Schuldenregulierung oder Privatinsolvenz, unsere Schuldnerberatung begleitet Sie bis zur Schuldenfreiheit. Gehen Sie wieder mit einem Lächeln durchs Leben. Ihre Beziehung zu Familie und Freunden wird sich wieder bessern und Sie müssen bezüglich Ihrer Finanzsituation keine Ausreden mehr finden.
Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre – Keine Mindestquote mehr erforderlich
Eine neue Insolvenzrechtsreform hat Ende 2020 für Schuldner eine sehr gute Nachricht: Durch eine weitere Privatinsolvenz können sie bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein. Von 1999 bis 2014 galten 6 Jahre als Höchstdauer. Ab dem 1. Juli 2014 war es dann möglich, die Verbraucherinsolvenz auf 5 Jahre oder 3 Jahre zu verkürzen. Für eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren mussten Schuldner die Verfahrenskosten begleichen. Bereits nach 3 Jahren war man schuldenfrei, wenn man zusätzlich 35 % seiner Schulden an die Gläubiger gezahlt hatte. Seitdem das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft ist, gibt es diese Voraussetzungen nicht mehr. Alle Insolvenzverfahren – Regelinsolvenzen und Privatinsolvenzen – dauern nur noch höchstens 3 Jahre!
Die Insolvenz ist die beste Möglichkeit, um aus den Schulden zu kommen und einen schuldenfreien Neuanfang zu machen. Durch die Verkürzung des Privat- und des Regelinsolvenzverfahrens auf drei Jahre wurde das Insolvenzverfahren für noch mehr Betroffene zugänglich und ermöglicht so eine Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Entschuldung.
Wenn Sie Ihre Schulden schnell loswerden wollen, sollten Sie mit Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln. Das gelingt am besten mit professioneller Unterstützung. Mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung vermeiden Sie das Insolvenzverfahren und sind i.d.R. nach weniger als 3 Jahren schuldenfrei. Wir können Ihnen dabei schnell und zuverlässig helfen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Deutschlandweit
DIE TELEFONISCHE SCHULDNERBERATUNG FÜR RHEIN-ERFT-KREIS KANN IHNEN ONLINE HELFEN, DIE KONTROLLE ÜBER IHR FINANZIELLES LEBEN WIEDERZUGEWINNEN!
Wenn Ihr Einkommen in den letzten Jahren gesunken ist, suchen Sie vielleicht nach Antworten auf Ihre finanzielle Zwangslage. Unsere Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis unterstützt Sie per Telefon, zunächst die Ursachen Ihrer individuellen finanziellen Probleme zu identifizieren. Anschließend helfen wir Ihnen dabei, einen Plan zu erstellen, um Ihnen die anstehende Entschuldung zu erleichtern.
Sie suchen Unterstützung dabei, Ihre schuldenfreie Zukunft zu planen?
Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach und kostengünstig zur Einigung über Ratenzahlungen, Ratenminderungen und Stundungen mit Ihren Gläubigern
gelangen. So können Sie sich von Ihrer Schuldenlast befreien und Würde und Lebensfreude wiedererlangen.
Was eine professionelle telefonische Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis so sinnvoll macht
Wenn Sie sich an eine professionelle telefonische Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis wenden, unternehmen Sie den ersten Schritt in eine schuldenfreie und sorglose Zukunft. Wir unterstützen Sie dabei, schnellstmöglich Ihre Schulden zu tilgen und wieder unbeschwert leben zu können. Als Experten auf dem Gebiet der Schuldenbereinigung ist es uns in vielen Fällen möglich, die Gläubiger von einer geringeren Schuld zu überzeugen. Durch unsere Unterstützung haben Sie also die Möglichkeit, nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch bares Geld einzusparen!
WIE LÄUFT EINE SCHULDNERBERATUNG AB?
Der Ablauf einer Schuldnerberatung ist immer gleich und beinhaltet drei große Schritte:
- Die Bestandsaufnahme
- Die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
- Die eigentliche Schuldenbereinigung
Was genau bei den einzelnen Schritten passiert, ist selbstverständlich von Fall zu Fall verschieden. Je weniger Gläubiger vorhanden sind und je niedriger
die Zahllast, desto erfolgreicher und schneller kann das Schuldenbereinigungsverfahren abgeschlossen werden. Allerdings ist es auch in schwierigen Fällen mit vielen Gläubigern und einer langen Laufzeit möglich, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. In diesen Fällen ist es jedoch wichtig, möglichst schnell zu handeln, um den Schaden möglichst zu begrenzen.
Bestandsaufnahme – Wir verschaffen uns einen Überblick
Es ist äußerst wichtig, dass Sie bereits zum ersten Beratungstermin all Ihre Unterlagen vollständig mitbringen. Nur so können wir eine genaue Bestandsaufnahme mit allen Gläubigern und den zugehörigen Verpflichtungen aufstellen. Idealerweise bringen Sie die einzelnen Verträge mit. Aus diesem ergeben sich eventuelle Laufzeiten, die bei der Aufstellung eines Schuldenbereinigungsplans hilfreich sein können. Sollten Sie keinen Zugriff auf
einzelne Dokumente haben, ist es wichtig, zumindest die Rechnungen mitzubringen. Diese beinhalten die Vertrags- und Kundennummer. Anhand dieser können wir uns ebenso die nötigen Informationen beschaffen.
Kontaktaufnahme – Wir nehmen Kontakt mit Ihren Gläubigern auf
Nachdem wir uns einen Überblick verschafft haben, nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf. In diesem Schritt versuchen wir, die Verbindlichkeiten zu minimieren. Viele Gläubiger zeigen sich kooperativ im Zuge der Schuldenbereinigung und gewähren niedrigere Ablösesummen.
Schuldenbereinigung – Sie tilgen die vereinbarten Anteile
Wir von der Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis, bieten auch außerorts telefonische Beratung an und vereinbaren mit Ihren Gläubigern günstige Einmalzahlungen zum Ablösen höherer Summen oder entsprechende Ratenzahlungen. In welcher Form die Tilgung der Schulden vonstattengeht, hängt selbstverständlich von Ihrer individuellen Situation ab.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die angelaufenen Schulden zu tilgen oder Ihre Gläubiger sich nicht für eine außergerichtliche Einigung interessieren,
kann eine Privatinsolvenz in die Wege geleitet werden. In diesem Fall sind Sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch schuldenfrei. Egal, wie viele Ihrer Forderungen Sie bis dahin tilgen konnten.
RAUS AUS DEN SCHULDEN, REIN IN EIN UNBESCHWERTES LEBEN
Wie Sie sehen, kann Ihnen die telefonische Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis unabhängig von der Forderungshöhe helfen. Egal, ob Sie ein paar wenige Schulden haben und eine friedliche Einigung wünschen oder ein Privatinsolvenzverfahren anstreben – wir sind für Sie da!
Deutschlandweite Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis
Professionelle Schuldnerberatung
Sie möchten sich von unseren kompetenten Anwälten kostenlos beraten lassen, dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und ausführlich zu all Ihren Anliegen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ausführlich zu allen Möglichkeiten, denn die Bundesweite Hotline für Schuldner für Rhein-Erft-Kreis steht an Ihrer Seite.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen, Schrittweise aus Ihren Schulden herauszukommen. Als Erstes müssen Sie Ihre Unterlagen zusammentragen.
Sie möchten sich ausführlich und unbürokratisch beraten lassen, dann ist die Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis telefonisch oder per Online-Meeting genau der richtige Ansprechpartner.
Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis – der Lichtblick in einem dunklen Loch
Von der Überschuldung kann jeder Bürger in Rhein-Erft-Kreis betroffen sein, egal ob durch Selbstverschulden oder unvorhersehbare Ereignisse. Der Tod oder die Trennung des Partners, der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine gescheiterte Selbstständigkeit sind häufige Gründe. Unabhängig von der Ursache, eines haben Sie mit anderen Schuldnern in Rhein-Erft-Kreisgemein – den Wunsch einen Weg aus der Verschuldung und Überschuldung zu finden. Mit unserer Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis an Ihrer Seite, die weiß wie schwer die Last der Schulden für Sie ist, erfreuen Sie sich wieder an einer besseren Lebensqualität. Unser fach- und sachkundiger Schuldnerberater unterstützt Sie dabei Ihre Schuldenlast loszuwerden, sodass Sie die schwierigste Situation in ihrem Leben erfolgreich bewältigen – die Überschuldung.
Keine Finanzsituation ist aussichtslos
Psychisch in einem tiefen, dunklen Loch, ohne den kleinsten Lichtblick, das es einen Ausweg aus der finanziell schwierigen Situation gibt. Viele Schuldner, die keine Hilfestellung von einer kompetenten Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, kennen dieses Gefühl. Das Essen wird knapp, um Essen, Miete, Strom, Wasser und Kleidung zu bezahlen. Wer sich in Rhein-Erft-Kreis und anderswo in einer solchen Lage befindet, der hat kaum noch Hoffnung auf eine Besserung.
Nicht nur in Rhein-Erft-Kreis verdrängen Betroffene oft die prekäre Finanzlage, indem sie sich sagen: „Es wird schon wieder“. Durch diese Einstellung verschlimmert sich die Schuldensituation, da Kredit- und Verzugszinsen, Mahnungen und vielleicht auch noch ein gerichtliches Mahnverfahren und der Besuch vom Gerichtsvollzieher unweigerlich in die Privatinsolvenz führen.
Schuldenberater – ein Freund und Helfer bei Überschuldung
Dabei muss das Schuldenproblem in Rhein-Erft-Kreis nicht durch eine Privatinsolvenz geregelt werden. Mit einer Umschuldung oder einer Schuldenregulierung durch einen Schuldenberater gibt es bessere Lösungen aus der Schuldenfalle für Rhein-Erft-Kreis. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Sie rasch handeln und jetzt zu unserer Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich von einem Schuldenberater mit jahrelanger Erfahrung und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet der Überschuldung, Schuldenregulierung und Privatinsolvenz helfen.
Schuldnerberatung
FAQ: GÄNGIGE FRAGEN AN DIE SCHULDNERHOTLINE FÜR RHEIN-ERFT-KREIS
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen rund um die Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Wer hilft mir bei einer Überschuldung?
Wenn Sie Probleme damit haben, bestehende Verbindlichkeiten zu zahlen, kann Ihnen eine telefonische Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis helfen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen zu überblicken und schnellstmöglich loszuwerden. Bei Interesse und Bedarf unterstützen wir Sie auch durch die Erstellung einer maßgeschneiderten Haushaltsplanung. Wir bieten keine vor Ort Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis.
Wer darf eine Schuldnerberatung machen?
Es existieren keine staatlich genormten Forderungen an einen Schuldenberater. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass der Berater einen juristischen Hintergrund hat, um Sie bestmöglich unterstützen zu können.
Die telefonische Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis arbeitet ausschließlich mit ausgewiesenen Experten mit einschlägigem juristischem Hintergrund. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Anliegen professionell und zuverlässig abgewickelt wird! Mit Sitz in Perleberg, bieten wir auch außerorts telefonische Schuldnerberatungen für Rhein-Erft-Kreis an.
Wer kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?
Die Schuldnerhotline für Rhein-Erft-Kreis kann von allen in Anspruch genommen werden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass natürliche Personen und juristische Personen, also Unternehmen, unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Falle einer angestrebten Insolvenz unterliegen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Schuldnerberatung?
Die Kosten für eine telefonische Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis halten sich in Grenzen und sind im Vergleich zu den Schulden verschwindend gering. Für mittellose Personen gibt es zudem staatliche Unterstützungen, durch die ein Großteil der Kosten für eine Schuldenberatung vom Staat übernommen werden können.
Was braucht man für die Schuldnerberatung?
Es ist äußerst wichtig, dass Sie alle Unterlagen zu Ihren Verbindlichkeiten zum Ersttermin mitnehmen. Nur so können wir eine konkrete Bestandsaufnahme Ihrer Schulden machen und uns einen Überblick verschaffen. Sollten Sie einzelne Posten nicht angeben, können Sie im Rahmen
der Schuldenbereinigung nicht berücksichtigt werden.